Informationsblatt zum Sport- und Schwimmunterricht

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Fachschaft Sport möchte über einige wichtige Verhaltensregeln informieren.

 

 

Sport- und Schwimmkleidung

► Schicken Sie Ihre Kinder im Winter mit langen Hosen, T-Shirts und Sweat-Shirts zum Sportunterricht. Die Hallentemperaturen sind auf 18°C festgelegt.

 

► Die Hallenturnschuhe müssen mit einer abriebfesten Sohle ausgerüstet sein, sodass auf dem Boden keine Streifen hinterlassen werden.

 

► Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder u.ä. müssen abgelegt werden. Schmuckstücke (Piercings), die nicht abgelegt werden können, müssen abgeklebt (Heftpflaster,Tape) sein.

 

► Lange Haare sind während des Sport- und Schwimmunterrichts zusammengebunden.

 

► Brillenträger/innen müssen laut Erlasslage sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsentragen tragen.

 

► Auf Hygiene ist zu achten (Handtuch, Seife usw.).

 

 

Schwimmen

Alle Schüler/innen sollen zu Beginn der Klasse 5 folgende Leistungen, die dem Seepferdchen entsprechen, erbringen können:

Sprung vom Beckenrand

25 Minuten zügig schwimmen

 Heraufholen eines Gegenstandes aus dem schultertiefen Wasser

Angesichts der Sicherheitsvorschriften darf der Schwimmunterricht nicht gleichzeitig mit Anfängern und Schwimmern durchgeführt werden. Stellen Sie also bitte sicher, dass Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme am Schwimmunterricht erfüllt.

 

Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht

Kurzfristige Erkrankungen führen nicht dazu, dass Schüler/innen im Unterricht nicht anwesend sein müssen.

Schüler/innen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, stehen der Lehrkraft für organisatorische oder helfende Tätigkeiten (Schiedsrichter, Hilfestellung, Protokoll, usw.) zur Verfügung.

1. Für die Freistellung von der aktivenTeilnahme am Unterricht bis zu einer Woche muss eine Mitteilung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden (Lernbegleiter).

2. Für eine Freistellung von der aktiven Teilnahme über eine Woche hinaus muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

 

Chronische Erkrankungen

Schülerinnen und Schüler, die unter chronischen Krankheiten leiden, sollten vor der Teilnahme am Schulsport ein ärztliches Attest vorlegen, in dem Hinweise zur individuellen körperlichen Belastbarkeit und ggf. ein Notfallplan dokumentiert sind.

Außerdem sollten chronischkranke Schüler/innen 

 um ihre Krankheit und die damit verbundenen Gefahren wissen.

 um alle Verhaltensweisen wissen, die ernsthafte Krankheitssymptome auslösen könnten

 und diese, soweit wie möglich, vermeiden,

 die notwendigen Medikamente dabei haben und sie regelmäßig einnehmen,

 die individuellen Warnzeichen kennen und darauf entsprechend reagieren und

die Sportlehrkraft rechtzeitig um Unterstützung oder Hilfe bitten.

 

Unterrichtsversäumnisse

Wiederholtes Vergessen der Sport- oder Schwimmkleidung und unentschuldigtes „Nicht-mit-machen“ führen zupädagogischen Maßnahmen und sind Bestandteil der Note.

 

Sportunfälle

Verletzungen im Schulsport, die einen Arztbesuch zur Folge haben, sind unverzüglich der Sportlehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist davon zu unterrichten, dass es sich um einen Sportunfall handelt.

 

Viel Spaß und Erfolg beim Bewegen wünscht die Fachschaft Sport!